Wesentliche Neuerungen im Gesellschaftsregister für GbRs ab 2024

Einleitung:
Im Jahr 2024 stehen signifikante Veränderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) bevor. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) führt die Einführung eines Gesellschaftsregisters für GbRs ein. Diese Neuerung verspricht eine transparentere Geschäftsumgebung, bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Erklärung des Gesellschaftsregisters:
Im Rahmen des MoPeG wird ein Register für GbRs eingeführt, das es Unternehmen ermöglicht, sich offiziell einzutragen. Dies wird insbesondere bei umfangreichen Transaktionen wie dem Erwerb von Grundstücken oder Beteiligungen an GmbHs obligatorisch sein.

Verpflichtende Eintragung:
Die Verpflichtung zur Eintragung entsteht, sobald eine GbR beispielsweise ein Grundstück erwirbt oder Anteile an einer GmbH erwirbt. Vor wichtigen Transaktionen, wie dem Kauf von Immobilien, muss die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen sein, bevor sie als Eigentümerin im Grundbuch verzeichnet wird.

Auftreten im Geschäftsverkehr:
Nach der Eintragung wird die GbR zur „eingetragenen GbR“ (eGbR) und ist verpflichtet, im Geschäftsverkehr unter diesem Namen aufzutreten. Dies gewährleistet Klarheit und signalisiert Geschäftspartnern, dass es sich um eine im Register eingetragene Gesellschaft handelt.

Vorteile der Eintragung:
GbRs, die sich registrieren lassen, erhalten ähnliche Privilegien wie GmbHs oder Aktiengesellschaften. Insbesondere können sie einen Vertragssitz wählen, was für international tätige Gesellschaften von Interesse ist. Zudem ermöglicht die Eintragung im Gesellschaftsregister eine klare Offenlegung der Vertretungsverhältnisse der Gesellschafter.

Nachteile der Eintragung:
Ein zentraler Kritikpunkt sind die entstehenden Kosten im Zusammenhang mit der Eintragung im Gesellschaftsregister und dem Transparenzregister. Insbesondere für kleinere GbRs können diese Gebühren eine finanzielle Belastung darstellen.

Fazit:
Die Einführung des Gesellschaftsregisters für GbRs bringt sowohl positive als auch negative Aspekte mit sich. GbRs sollten sich rechtzeitig auf diese Änderungen vorbereiten und erforderliche Maßnahmen ergreifen. Bei Fragen oder Unsicherheiten ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden.

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